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FAQ

Häufige Fragen.

Hier listen wir Ihnen die häufigsten Fragen zu unserer Plattform auf – selbstverständlich mit unseren Antworten, die Sie mit einem Klick auf die Frage einblenden können.

Allgemeines

Nein. Ihre Kreditvergabe auf öko-zinsen.de erfolgt anonym.
Nichts. Durch die Registrierung und Kreditvergabe entstehen Ihnen auf öko-zinsen.de keinerlei Kosten.

Ihr Benutzerkonto können Sie bei öko-zinsen.de jederzeit per Textform löschen. Schreiben Sie uns einfach per E-Mail, Brief oder Fax Ihren Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzerkontos.

Sollten Sie noch einen laufenden Kredit mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Kredits möglich.

Ja. Die Zinsen aus dem Umweltkredit unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch die Zinsen aus dem Umweltkredit angeben.

Die Einreichung eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist leider nicht möglich.

Ja. Ihre Kreditforderung ist vererbbar. Der Erbe muss sich bei www.öko-zinsen.de mit einem Erbschein oder einem notariell eröffnetem Testament legitimieren und die Übertragung der Forderung auf seinen Namen beantragen.
Die Zinsen erhalten Sie gemäß des in der Projektbeschreibung definierten Zahlungsrhythmus. In der Regel erhalten Sie die Zahlungen am Ende des Zinsjahres nachschüssig auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Die Koordination der Auszahlungen übernimmt www.öko-zinsen.de für die Projektträger. Ansprüche aus Umweltkrediten, die Sie gegenüber den Projektträgern haben, können Sie bei öko-zinsen.de anmelden.
Wäre der Mindestanlagebetrag geringer, könnte es passieren, dass beim Berechnen der Zinszahlungen gerundet werden müsste. Dies könnte Ihnen zum Nachteil gereichen. Um dies auszuschließen, liegt der Mindestanlagebetrag in der Regel bei 500 Euro
Beim Auszahlen der Zinsen, können Verzögerungen von bis zu 5 Tagen auftreten. Dies tritt aufgrund von zahlungstechnischen Prozessen auf.
Sollten Sie auch nach 5 Tagen keine Zinsen erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre Kontonummer im System oder nehmen mit uns Kontakt auf.

Nein. Eine Einreichung eines Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist leider nicht möglich, da öko-zinsen.de keine Bank ist. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie die Zinsen als Kapitalerträge angeben.

Umweltkredit

Bei einem Umweltkredit verleihen Sie Ihr Geld an privatwirtschaftliche Unternehmen, die damit verschiedene Projekte im Umweltbereich umsetzen. Werden z. B. Photovoltaikanlagen damit angeschafft, so stehen diese dem Unternehmen als Vermögen zur Verfügung und könnten im Falle einer Insolvenz veräußert werden.
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei Krediten auf öko-zinsen.de in der Regel um sogenannte Nachrangdarlehen. Dies bedeutet, dass Ihre Forderung erst nach den anderen Gläubigern bedient werden kann.

Wie bei jeder Geldanlage, besteht auch hier das Risiko des Totalausfalls Ihrer Anlage, sollte das Unternehmen die Schulden nicht mehr bedienen können.

Die Kreditkonditionen werden allein von den Projektträgern bestimmt. Hierbei unterstützt öko-zinsen.de die Kommunen und Unternehmen mit aktuellen Marktbeobachtungen.

Ja, auch juristische Personen können über öko-zinsen.de Kredite an Projektträger vergeben. Bitte setzten Sie sich hierzu direkt mit uns in Verbindung.
Ist kein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger nach einer Prüfung und Freigabe von öko-zinsen.de direkt über die Gelder verfügen.
Ist hingegen ein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger erst über die Gelder verfügen, wenn das Mindestvolumen erreicht worden ist.
Nach dem Abschluss des Kreditvergabeprozesses werden Sie von einer Rechtsanwaltskanzlei angeschrieben und zur Überweisung des Betrages aufgefordert. Sie haben dann 7 Tage Zeit.
Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen, wird das abgegebene Angebot zur Kreditvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Kreditvergabe noch läuft und das Kontingent nicht ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit ein neues Gebot abzugeben. Die evtl. bereits gewährten Sicherheiten verlieren ihre Gültigkeit, sofern Sie den Betrag nicht vollständig überweisen.
Der Bürgerkredit wird immer in der Höhe gewährt, in der Angebote von Bürgern abgegeben wurden. Sollte einmal nicht das gesamte Kontingent ausgeschöpft werden, hat die Kommune einmalig die Möglichkeit die Angebotsfrist um 30 Tage zu verlängern.

Wird das Kontingent auch nach der Verlängerung nicht vollständig von Bürgern ausgenutzt, kann das Unternehmen oder die Kommune die fehlenden Mittel konventionell decken.
Bei einem endfälligen Darlehen erhalten Sie in jedem Jahr der Laufzeit Ihre Zinszahlungen auf den gesamten Darlehensbetrag. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihren Anlagebetrag und die letzte Zahlung Ihrer Zinsen mit einer Zahlung zurück.
Bei einem Annuitätendarlehen erhalten Sie über die gesamte Laufzeit jedes Jahr den gleichen Auszahlungsbetrag, dieser setzt sich immer aus Zinszahlung und einer anteiligen Tilgung zusammen. Sie erhalten also jedes Jahr auch einen Teil Ihres Anlagebetrages zurück und nicht erst am Ende der Laufzeit. Hierdurch ist der Zinsertrag insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.
Bei einem Ratendarlehen erhalten Sie gleichbleibende Tilgungen gleichmäßig über die Laufzeit verteilt (z.B. bei einer 10 jährigen Laufzeit jedes Jahr 10 % Tilgung) und jeweils auf den noch ausstehenden Darlehensbetrag Ihre Zinsen. Hierdurch ist der Zinsertrag insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.

Funktionsweise

Nein. Die Bareinzahlung beim Projektträger vor Ort ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Die als Kredit vergebenen Summen müssen per Überweisungen bzw. Lastschrift transferiert werden. Eine Anmeldung und eine Angebotsabgabe ist allerdings von Fall zu Fall möglich. Dies hängt von den Kapazitäten des kreditnehmenden Projektträgers ab. Dies entnehmen Sie bitte den den jeweiligen Projektdetails.
Wir von www.öko-zinsen.de möchten jedem Bürger die Möglichkeit bieten einen Kredit zu vergeben. Aus diesem Grund liegt der Mindestbetrag bei nur 500 Euro. Darüberhinausgehende Beträge müssen durch 50 teilbar sein.
Der Höchstbetrag definiert sich durch das Kreditkontingent. Es ist nicht möglich einem Projektträger mehr als den von ihm gewünschten Betrag zu leihen.

Die deutsche Gesetzgebung sieht sehr strenge Vorschriften bei der Vergabe von Krediten vor. Würden Sie als Privatperson den Projektträgern konventionelle Darlehen gewähren, betrieben Sie ein Bankgeschäft, was Sie nicht dürfen.
Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ist das Betreiben von Bankgeschäften ausgeschlossen und somit überhaupt erst rechtlich möglich.

Öko-Zinsen

Nein. Wir sind ausdrücklich keine Bank und übernehmen auch keine banküblichen Dienstleistungen, wie Finanzberatung oder Kontoführung.

öko-zinsen.de ist Betreiber der Online-Plattform und ermöglicht so den direkten Kredit von Bürgern an die jeweiligen Projektträger.

Daten

Die Datenübertragungen an öko-zinsen.de sind stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Hierfür sorgt unser SSL-Zertifikat, das Ihre Daten mit bis zu 256 Bit codiert (auch an der grünen Adresszeile in Ihrem Browser zu erkennen). So verhindern wir den Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte.
Um eindeutig festzustellen, wem der vergebene Kredit zuzuordnen ist, erheben wir folgenden Daten: Ihren Namen, Anschrift des Wohnsitzes, Geburtsdatum, Festnetz- oder Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts.
Ihre Bankverbindung können Sie, wie auch alle anderen persönlichen Daten, in Ihrem Benutzerkonto auf öko-zinsen.de jederzeit ändern.

Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist für alle Ihre Umweltkredite gültig und aus zwei Gründen wichtig:

Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung, um Ihnen zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrem Umweltkredit zurück zu überweisen, sobald diese fällig werden.

Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für Ihren Umweltkredit auch ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das angegebene Konto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt erfasst wurden. Anlagebeträge, die von einem anderen Konto aus überwiesen werden, können wir unter Umständen leider aus Sicherheitsgründen nicht annehmen und überweisen diese dann zurück.

Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Umweltkredits eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut.
Ja. Der Inhaber der Bankverbindung kann vom Inhaber des Umweltkredits abweichen. Wichtig ist, dass Sie als Inhaber des Umweltkredits wirtschaftlicher Berechtigter der angegeben Bankverbindung sind.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Hilfe?

Kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns einfach und wir werden uns direkt um Ihre Anfrage kümmern.

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